Mitarbeitervertretung

Die MAV ist die gewählte Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen, den „Werken“ des Klosters Hegne. Zu unserem Dienst in kirchlichen Einrichtungen, wie es die Werke des Klosters Hegne sind, gehört auch, dass die Dienstgeber und die Vertretung der Mitarbeiterschaft vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie sind Partner bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, und sie unterstützen sich dabei gegenseitig. Beide achten darauf, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Respekt und nach Recht und Billigkeit behandelt werden.

Vertretung, Mitverantwortung, Gestaltung der Zusammenarbeit

So trägt die MAV Mitverantwortung für die Aufgaben der jeweiligen Einrichtung. Und sie ist neben ihren Vertretungsaufgaben auch aufgefordert, bei den Kolleginnen und Kollegen das Vertständnis für den kirchlichen Auftrag zu stärken und sich für eine gute, gedeihliche Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft stark zu machen. Zur Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben ist die MAV unter anderem berechtigt, erforderliche Unterlagen einzusehen. Dazu gehören – die schriftliche Zustimmung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters vorausgesetzt – zum Beispiel auch die jeweiligen Personalakten.

Engagiert für die Mitarbeiterschaft der Einrichtung

Ihren Kolleginnen und Kollegen, die Sie in die MAV gewählt haben und die für Sie und Ihre Anliegen da sein möchten, liegt die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen des Klosters Hegne am Herzen. Wir sind angetreten, Bedürfnisse zu erkennen und zu verstehen und wir machen uns stark dafür, anstehende Aufgaben und auftretende Probleme zu lösen. Deshalb bitten wir Sie um Ihr Vertrauen zur MAV und in unsere Arbeit.

Ein Bündel unterschiedlicher Aufgaben

  • Maßnahmen anregen, die der Einrichtung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus der Mitarbeiterschaft. Sofern sie berechtigt erscheinen, wird die MAV sie beim Dienstgeber vortragen und auf ihre Bearbeitung und Erledigung hinwirken.
  • Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung von schwerbehinderten und anderweitig schutzbedürftiger sowie älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unterstützung der Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Einrichtung, Förderung des Verständnisse zwischen ihnen und den anderen Kolleginnen und Kollegen der Dienstgemeinschaft
  • Zusammenarbeit mit den Sprecherinnen und Sprechern der Jugendlichen, der Auszubildenden und der Schwerbehindertenvertretung zur Unterstützung und Förderung ihrer Themen und Anliegen
  • Einsatz für die Durchführung der Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung in den Einrichtungen
  • Hinwirken auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen

Gesprächsbereit und aktiv für Sie da

Rufen Sie die MAV-Vertreterin oder den MAV-Vertreter Ihrer Einrichtung an, schreiben Sie der MAV per Hauspost oder schicken Sie eine E-Mail, wenn Sie ein Anliegen, eine Beschwerde oder eine Anregung haben. Ihre Einrichtungsvertreterinnen bzw. -vertreter freuen sich auf das Gespräch mit Ihnen.

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Marco Schwarz
MAV Vorsitzender

Tel.: 07533 807-363
Mail an die MAV

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

Constanze Drews
Vertrauensperson
07533 807-718
Mail an die SBV

Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XI wählen die Menschen mit Behinderung ihre Vertrauenspersonen. Sie vertreten ihre Kolleg*innen in allen Angelegenheiten gegenüber dem Dienstgeber.